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Ortner & Ortner bei Zypern Forum
Die Rechtsanwaltskanzlei Ortner & Ortner hat traditionell eine starke internationale
Ausrichtung mit Schwerpunkt Südosteuropa und verfügt über ein starkes Netzwerk an
Vertrauensanwälten besonders in Griechenland und Zypern. Für sämtliche Angelegenheiten in Zusammenhang mit
Griechenland und Zypern kann die Kanzlei Ortner & Ortner eine unabhängige Rechtsberatung anbieten,
die mit regionalen Gegebenheiten und der griechischen Mentalität vertraut ist.
Ortner & Ortner bei AWO
Die Kanzlei Ortner & Ortner ist unter den ca. 500 international
tätigen österreichischen Firmen am Portal der AWO Aussenwirtschaft Österreich
präsent.
Traditionell ist unsere im Jahre 1850 gegründete Kanzlei international ausgerichtet. Korrespondenz und Rechtsberatung
kann nicht nur in englischer Sprache sondern auch in neugriechischer Sprache erfolgen. Bei der
Durchführung ihrer Geschäftsidee in Südosteuropa, insbesondere in Griechenland und Zypern
können wir Sie aufgrund unseres Netzwerkes rechtlich unterstützen und beraten.
Näheres erfahren sie unter:
http://www.advantageaustria.org/international/company/ortner-rechtsanwalts-kg.profile.en.html
Interview mit Rechtsanwalt Philipp Ortner für die Zeitung SeereisenMagazin
Philipp Ortner ist Rechtsanwalt in Gmunden in Österreich. Auch mit dem griechischen Rechtssystem ist
er gut vertraut, da er in Griechenland einen Teil seines Studiums absolviert hat. Er
fühlt sich "mit Griechenland sehr verbunden", sagt er.
"Ich kenne die Mentalität der Griechen. Ich sehe die guten, aber auch die schlechten Seiten dieses
Landes", so Magister Philipp Ortner. Der Österreicher arbeitet regelmäßig mit Anwaltskanzleien
in Griechenland zusammen. Seine Homepage www.ortner-ortner.at
ist auch in griechischer Sprache verfügbar.
Dr. Dietrich Hub: Ist es zutreffend, dass ein Wohnmobilfahrer wegen Menschenschmuggels
verurteilt werden kann, auch wenn er gar nichts davon weiß, dass sich Illegale in seinem Fahrzeug verstecken?
Philipp Ortner: Wenn er es nicht weiß, sollte er nicht verurteilt werden
dürfen. Aber wie immer stellt sich die Frage, wie das zu beweisen ist. Es ist
tatsächlich so, dass von Griechenland aus Schlepper Flüchtlinge nach Italien transportieren.
Möglicherweise haben sich in der Vergangenheit auch Touristen dafür bezahlen lassen, in ihrem Fahrzeug heimlich
Flüchtlinge mitzunehmen. Die griechische Justiz kann tatsächlich nicht so einfach unterscheiden,
wer gegen Geld Illegale transportiert oder wer unwissentlich selbst zum Opfer wurde.
Natürlich gilt auch in Griechenland das Prinzip "Im Zweifel für den
Angeklagten". Jedenfalls ist das in der Theorie so. Die Realität kann anders aussehen. Griechenland hat gute und
schlechte Seiten.
Dr. Dietrich Hub: Wenn ein Wohnmobilfahrer verurteilt würde, wie hoch
könnte die Strafe sein?
Philipp Ortner: Da würde griechisches Recht gelten, und die Strafen sind sehr hoch. Je nach Schwere des Deliktes
- eben so, wie der Richter das wahrnimmt - bis zu
60.000 Euro Geldstrafe, im Extremfall sogar bis 200.000 Euro. Auch eine Freiheitsstrafe ist aufgrund der Rechtslage
möglich, und zwar sogar bis zur Länge von 10 Jahren. Man weiß in Griechenland um die kriminellen
Praktiken mancher Schlepper und versucht diese mit drakonischen Strafen abzuschrecken. Wenn ein
Flüchtling auf einem solchen Transport stirbt - da gilt Artikel 88 des griechischen Gesetzes 3386/2005,
geändert mit Gesetz 3536/2007 und 3772/2009 - kann der Schlepper sogar zu lebenslanger Freiheitsstrafe
und einer Geldstrafe von 700.000 Euro verurteilt werden. Eine solche Strafe
könnte gegen den Fahrer jeglichen Transportmittels verhängt werden, auch wenn er
EU-Bürger ist.
Dr. Dietrich Hub: Und wenn es tatsächlich vorkommen würde, dass griechische Gerichte gegen Urlauber ein derartiges
Urteil fällen, könnte man dagegen noch etwas tun?
Philipp Ortner: Wenn der Rechtsweg innerhalb Griechenlands ausgeschöpft
wäre, könnte der Betroffene innerhalb von sechs Monaten nach dem Urteil den
europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Das ist bis jetzt noch nie geschehen.
Dr. Dietrich Hub: Wie sollte sich ein Urlauber verhalten, um nicht in eine solche Situation zu kommen,
wie sie Peter und Annika H. erlebt haben?
Philipp Ortner: Das Beste wäre, die Hafenstadt Patras überhaupt zu meiden. In und vor Patras warten
ständig Flüchtlinge darauf, von dort aus weiter in Richtung Nordeuropa zu kommen. Auf jeden Fall sollten Wohnmobilfahrer
ihr Fahrzeug im Hafen von Patras oder in der Nähe davon niemals unbeobachtet stehen lassen.
Dr. Dietrich Hub: Ich bedanke mich für dieses Gespräch.
Bericht in der
Zeitung SeereisenMagazin
Mag. Alexander Ortner erwirbt Mitgliedschaft der
Europäischen Anwaltsvereinigung
Seit Januar 2010 ist Mag. Alexander Ortner, Rechtsanwalt in Gmunden, Mitglied der renommierten
Europäischen Anwaltsvereinigung DACH mit Schwerpunkt auf internationale Kooperation in den deutschsprachigen
Ländern Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein. Neben Anwälten aus diesen 4
Kernländern sind deutschsprechende Kollegen aus 22 weiteren Staaten seit dem
Gründungsjahr 1989 beigetreten. Siehe auch www.dach-ra.de
Mag. Ortner erwirbt Küstenpatent
Seit einer Gesetzesänderung im März 2009 ist es in Österreich erstmals
möglich den Befähigungsausweis für die Seeschiffahrt für den Fahrtenbereich 1 (Watt oder Tagesfahrt 3 sm) zu erwerben.
Mag. Philipp Ortner absolvierte im November 2009 bei der Schiffsführerschule Loidl, Traunsee, erfolgreich die notwendige
Prüfung, welche auch Seekartennavigation umfasst. Seit Jänner 2010 ist er Inhaber des entsprechenden
Befähigungsausweises der Republik Österreich.
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